Brandschutzexperte macht sich Notizen von Feuerlöschern

Brandschutz­vorschriften – Was ist zu beachten?

Arten des Brandschutzes

Baulicher, anlagen­technischer, organisa­torischer und abwehrender Brandschutz

Der Architekt (oder Bauleiter) trägt als Vertreter des Bauherrn und als Koordinator eine hohe Verantwortung für die Konzeption und Umsetzung aller geforderten Brandschutzmaßnahmen. Bei höheren Gebäudeklassen (4 und 5) oder bei Sonderbauten wird er dabei i. d. R. von einem Fachplaner für Brandschutz unterstützt, der auch den nach Bauordnung notwendigen bautechnischen Nachweis für den Brandschutz erstellt. Ähnlich wie bei der Gebäudestatik ist für die Koordination und Plausibilitätsprüfung des Brandschutzes ein Wissen über die Grundlagen des Brandschutzes erforderlich.

Baulicher Brandschutz

Alle Maßnahmen des Brandschutzes, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder der Änderung von baulichen Anlagen getroffen werden, zählen zum baulichen Brandschutz, z.B.:

  • die äußere Erschließung des Gebäudes mit Löschwasser
  • die Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
  • die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände
  • die Bemessung oder normgerechte Erstellung von tragenden und raumabschließenden Konstruktionen, z.B. zum Schutz von Bereichen mit hoher Brandgefahr.

Wesentliche Kriterien sind dabei:

  • das Brandverhalten von Baustoffen
  • der Feuerwiderstand der Bauteile
  • die Planung und Erstellung ausreichender Flucht- und Rettungswege für Menschen und Tiere

Anlagentechnischer Brandschutz

Der anlagentechnische Brandschutz gliedert sich wiederum in zwei Bereiche:

  • Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung: Durch bauliche (Schächte, Unterdecken mit Feuerwiderstand) oder anlagentechnische (Rauchansaugsysteme, Brandschutzklappen) Brandschutzmaßnahmen werden die zunehmend komplexeren technischen Anlagen in Gebäude vor Brandausbrüchen oder Schäden bei Bränden geschützt.
  • Brandschutz durch technische Einrichtungen und Anlagen: Brandschutzmaßnahmen, die durch technische Anlagen realisiert werden, zählen zum anlagentechnischen Brandschutz: Dabei kann es sich um präventive Maßnahmen (z.B. Branddetektion, Alarmierung) als auch operative Maßnahmen (z.B. Brandverhinderung, Brandlöschung, Begrenzung der Brandausbreitung, maschinelle Entrauchung) handeln.

Die wichtigsten Anlagen für diesen Brandschutz sind:

  • Brandmeldeanlagen nach DIN 14675
  • Feuerlöschanlagen
  • natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen nach DIN 18232 Rauch- und Wärmefreihaltung
  • Anlagen zur Löschwasserrückhaltung

Mit technische Anlagen können ungewollte Einschränkungen der Nutzung durch bauliche Brandschutzmaßnahmen verhindert oder minimiert werden. Brandschutztüren oder -tore werden z. B. durch Magnete offen gehalten, die von Rauchmelder überwacht werden. Sie schließen dann nur im Brandfall automatisch und stören den normalen Betriebsablauf nicht.

Organisatorischerbetrieblicher Brandschutz

Bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen werden i. d. R. durch organisatorische Maßnahmen ergänzt, wie z.B.:

  • Instandhaltung, Wartung, Nutzung von und richtiger Umgang mit baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen, z.B. Löschgeräten
  • Kennzeichnung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen
  • Aushang von Brandschutzordnungen zur Brandvermeidung und für Maßnahmen im Notfall (Notruf Feuerwehr)

Abwehrender Brandschutz

Der abwehrende Brandschutz beinhaltet alle passiven und aktiven Maßnahmen, die durch Feuerwehren und andere Hilfe leistenden Stellen vor und während des Brandereignisses unternommen werden, um die direkten und indirekten Schäden (z.B. durch Löschwasser, giftige Gase in der Umwelt) zu reduzieren.

Brandmeldeanlage

Brandschutzplanung

Bei komplexen Bauvorhaben wie beispielsweise Sonderbauten oder Standardbauten, bei denen zur Umsetzung der gewünschten Planung Abweichungen vom Baurecht erforderlich sind, stoßen Architekten in Bezug auf den Brandschutz an ihre Grenzen. In diesen Fällen sind, ähnlich wie für die Tragwerksplanung und die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung, Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz einzuschalten – so schreibt es die Musterbauordnung (MBO) in § 54 vor: „Der Entwurfsverfasser muss nach Sachkunde und Erfahrung zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein. … Hat der Entwurfsverfasser auf einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, so sind geeignete Fachplaner heranzuziehen.“

Untersuchung, Analyse, Bewertung

Vor der Planung des Brandschutzes ist die Ermittlung der Grundlagen erforderlich. In diesem Rahmen sind die Aufgabenstellung und der Planungsumfang zu klären. Dabei ist der Bedarf von weiteren Fachplanern wie etwa für Brandsimulationen oder Evakuierungsberechnungen zu ermitteln und die Aufgabenverteilung festzulegen. Diese Grundlagenermittlung unterscheidet sich wesentlich bei Neu- und Bestandsbauten.

Bei Neubauten sind aufgrund von Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes vor Beginn der Brandschutzplanung die Anforderungen des Baurechts und vom Bauherrn gewünschte Schutzziele (z.B. Sachschutz, besondere Versicherungsbedingungen) festzustellen. Im Vergleich dazu ist die Grundlagenermittlung bei Umbau oder Änderung von bestehenden Gebäuden in der Regel wesentlich komplexer. Für eine Fortschreibung des vorhandenen Brandschutzkonzepts des Gebäudes sind häufig die in der Vergangenheit erteilten Baugenehmigungen zu sichten und mit dem Bestand abzugleichen. Ebenso sind vorhandene bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen hinsichtlich ihres Zustands und ihrer Wirksamkeit zu überprüfen.

Brandschutzkonzept

Zentraler Bestandteil der Brandschutzplanung und wichtiges Werkzeug bei Abstimmungen mit Behörden und den Brandschutzdienststellen der Feuerwehr ist das Brandschutzkonzept. Darin sind die ermittelten einschlägigen Rechtsgrundlagen und die wesentlichen baurechtlichen Anforderungen der brandschutztechnischen Planung ebenso enthalten wie die planerischen Zielvorstellungen und eventuell beanspruchte Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften. In die Grundzüge des Brandschutzkonzeptes fließen die verschiedenen Möglichkeiten des abwehrenden Brandschutzes (z.B. die Löschwasserversorgung) genauso ein wie die Anforderungen an anlagentechnische Maßnahmen (z.B. Sprinkleranlagen).

Entsprechend des Planfortschritts (Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung) werden die objektspezifischen Brandschutzanforderungen mehr und mehr konkretisiert. Abweichungen vom Baurecht hinsichtlich baulicher Brandschutzmaßnahmen, die aufgrund spezieller Nutzungen nicht möglich sind (z.B. Brandwände in großen Industriehallen) und der gleichwertige Ersatz durch anlagentechnische Einrichtungen (z.B. Brandmeldeanlagen) als Kompensationsmaßnahme werden dargestellt und begründet.

Ergänzend zum textlichen Teil des Brandschutzkonzepts werden Brandschutzpläne zur Visualisierung der baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen erstellt. Im Zuge der Ausführungsplanung werden Architekten und andere Fachplaner (z.B. für technische Gebäudeausrüstung) bei der erforderlichen Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung beraten.

deutschlandweit für sie vor Ort

Wir sind Ihr Experte für Brandschutz

Kontaktieren Sie uns!

Wir sind gerne für Sie da.

Wir haben aktuell leider ein technisches Problem. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt nocheinmal.
Vielen Dank für Ihre Nachricht! Sie ist sicher bei uns angekommen und wir bearbeiten Ihr Anliegen schnellstmöglich.

Beste Grüße
Ihr Käuffer Team