Förderung Wärmepumpe: Ihre staatlichen Zuschüsse 2024 im Überblick

Mit diesen Förderprogrammen können Sie beim Wärmepumpe Kauf maximal profitieren.

Die aktuellen Wärmepumpe Förderung ist in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (GEG) geregelt.

  • Heizungstausch im Rahmen einer energetischen Gesamtsanierung?
    Die energetische Gesamtsanierung wird über einen Kredit bei der KfW beantragt.
  • Heizungsanlage erneuern im Bestand oder Heizungsanlage Kauf für den Neubau?
    Energetische Einzelmaßnahmen werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) der BAFA wahlweise mit einem Zuschuss oder zinsgünstigen Kredit gefördert.

Warum bezuschusst der Staat den Kauf einer klimafreundlichen Heizung mit der BEG?

Um die Energiewende voranzutreiben, also den Verbrauch fossiler Brennstoffe zum Schutz des Klimas drastisch zu reduzieren, wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlassen. Laut dem GEG müssen spätestens 2028 alle neuen Heizungen mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Um die Höhe des Investments für die Haushalte abzufedern, wurde am 8. September 2023 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ins Leben gerufen.

Münzstapel vor Wärmepumpe

BAFA Förderung Heizung: Diese drei Förder-Bausteine gelten ab 2024

  • Grundförderung

    Beim Investment in eine klimafreundliche Heizung in einem Wohn- oder Nichtwohngebäude werden Sie mit einer Grundförderung von 30% belohnt.

  • Klima-Geschwindigkeitsbonus

    Beim Wechsel auf erneuerbare Energien bis 2028 können Sie mit einer zusätzlichen Förderung von 20% rechnen. Vorausgesetzt Ihre alte Heizung mit fossilen Brennstoffen ist noch funktionstüchtig. Nach 2028 wird der Bonuswert alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte gesenkt.

  • Einkommensabhängige Förderung

    Bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 40.000 Euro pro Jahr erhalten Sie außerdem einen Bonus von 30%.

Die Förderfähigkeit Ihrer neuen Heizung in der Praxis

Die drei Förder-Bausteine Grundförderung, Geschwindigkeitsbonus und einkommensabhängige Förderung sind kombinierbar. Die maximale Zuschussförderung ist auf 70% der Kosten begrenzt.

Alternativ zu den Zuschüssen kann bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr ab 2024 von einem zinsverbilligtenKredit mit flexibleren Laufzeiten Gebrauch gemacht werden.

Die förderfähigen Investitionskosten für die neue Heizung betragen maximal 30.000 Euro pro Einfamilienhaus bzw. 1. Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. Bei dem maximalen Investitionskostenzuschuss von 70% also 21.000 Euro.

In Mehrparteienhäusern steigen die förderfähigen Kosten mit jeder weiteren Wohneinheit.

In Nichtwohngebäuden richten sich die maximal förderfähigen Kosten nach der Quadratmeterzahl.

Die Förderfähigkeit weiterer Effizienzmaßnahmen

On top zur Heizungsförderung können Sie weiterhin Zuschüsse für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung wie die Heizungsoptimierung beantragen.

  • Diese werden wie bisher mit 15% gefördert. 5% Bonus erhalten Sie zusätzlich, wenn Sie die Maßnahme im Rahmen Ihres individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzen.

  • Bei einem individuellen Sanierungsfahrplan liegen Ihre maximal förderfähigen Investitionskosten für Maßnahmen zur Energieeinsparung bei 60.000 Euro pro Wohneinheit.

  • Ohne individuellen Sanierungsplan betragen Ihre maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen 30.000 Euro.

Zusammen­gefasst bedeutet das ab 2024:

  • Bis zu 90.000 Euro förderfähig für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen.
  • Max. 30.000 Euro für den Heizungstausch
  • Max. 60.000 Euro für weitere Effizienzmaßnahmen
  • 90.000 Euro innerhalb eines Kalenderjahres
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