Energieeffizienztabelle mit Taschenrechner und Stift

Die wichtigsten Gesetze, Richtlinien und DIN-Normen für Ihre Heizung

Wozu dienen VDI-Richtlinien und DIN-Normen?

Während Gesetze vom Staat festgesetzte, rechtlich bindende Verordnungen sind, basieren DIN-Normen und VDI-Richtlinien grundsätzlich erst einmal auf Freiwilligkeit. DIN-Normen sind Dokumente, die die Anforderungen an Dienstleistungen, Produkte oder Verfahren festlegen. Sie schaffen Klarheit über deren Eigenschaften und unterstützen die Qualitätssicherung in Wissenschaft, Technik, Wirtschaft und Verwaltung. Damit erleichtern und regeln sie den freien Warenverkehr. Sie dienen aber vor allem der Sicherheit von Mensch und Sache in allen Lebensbereichen. Die Anwendung von DIN-Normen wird bindend, wenn sie Inhalt von Verträgen sind oder wenn ihre Einhaltung gesetzlich vorgeschrieben ist. Ähnlich verhält es sich mit VDI-Richtlinien. Sie tragen als technische Regeln dazu bei, dass die Gesundheit des Menschen geschützt ist und die deutsche Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt. So schaffen sie vor allem Sicherheit und Vertrauen in deutsche Güter bzw. Dienstleistungen.

Gesetze, VDI-Richtlinien und DIN-Normen für Ihre Heizung

November 2020 in Kraft getreten, vereint das GEG die bis dato geltenden Gesetze der Energieeinsparverordnung (EnEV), dem Energieeinspargesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Somit regelt es die folgenden Themenbereiche:

  • Teil 1 beschreibt die Verantwortlichen, Anwendungsbereiche, Ziele und Begrifflichkeiten des Gesetzes.
  • Teil 2 geht auf die energetischen Anforderungen an Neubauten ein wie z.B. die Anforderungen an den Wärmeschutz. Mehr dazu findet sich außerdem in der DIN 4108: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden.
  • Teil 3 beinhaltet die energetischen Anforderungen an Altbauten wie auch unter anderem die Nachrüst- und Änderungspflichten.
  • Teil 4 beschäftigt sich mit den Anforderungen an Heiz-, Kühl-, Lüftungs- und Warmwassertechnik. Hierunter fällt auch die Austauschpflicht alter Heizungen und das Verbot der Ölheizung.
  • Teil 5 definiert die Energieausweispflicht im Detail.
  • In Teil 6 dreht sich alles um die Fördermöglichkeiten von energieeffizienten Neu- und Altbauten und die Nutzung regenerativer Energien.
  • Die Teile 7 bis 9 befassen sich mit dem Vollzug des GEG, Ausnahmen, Bußgelder und Übergangsvorschriften.

In dem Gesetz werden die Grenzwerte der Schadstoffemission von Feuerungsanlagen wie Heizungsanlagen, Einzelraumfeuerungsanlagen (z.B. Kachelöfen) und industrielle bzw. gewerbliche Prozessfeuerungen (z.B. Schmelzöfen) geregelt. Außerdem umfasst die Verordnung die erforderlichen Intervalle und den Umfang der Überwachungsmessungen durch einen Schornsteinfeger. Weiterhin beinhaltet die Verordnung einer Liste der zulässigen Brennstoffe: Öl, Gas, Kohle, Briketts, Holz und Stroh. Feuerungsanlagen dürfen immer nur mit dem zugelassenen Brennstoff befeuert werden, auf den die Anlage nach Angabe des Herstellers (Informationen im Handbuch) ausgerichtet ist.

Frisches Wasser kann grundsätzlich bei Heizungsanlagen Probleme verursachen. Denn durch Erdalkalien im Heizungswasser kann es zu Steinbildung kommen und der im Wasser enthaltene Sauerstoff kann zu Korrosion führen. Das Füll- und Ergänzungswasser bei größeren Heizungsanlagen muss daher bestimmte Maßgaben erfüllen, die die Richtlinienreihe VDI 2035 u. a. festlegt.

Die Richtlinie VDI 2035 gliedert sich in 3 Blätter:

In Blatt 1 geht es um die Steinbildung in Trinkwassererwärmungs- und Warmwasser-Heizungsanlagen sowie um die wasserseitige Korrosion in diesen Anlagen. Hier geht es vor allem um die Schäden durch Steinbildung und wie sie vermieden werden können. Aufgrund höherer Temperaturen in den Heizungsanlagen, zur Vermeidung eines Legionellen-Infektionsrisikos, besteht auch ein erhöhtes Risiko für Steinbildung.

Blatt 2 beschäftigt sich mit Kaltwasser- und Kühlkreisläufen. Die Wichtigkeit dieses Punktes ergibt sich aus den Problemen des täglichen Betriebs der Anlagen, vor allem durch biologische und chemische Belastungen, die zu Korrosion führen. Nicht selten müssen Eigentümer und Betreiber bereits nach wenigen Jahren das Umlaufwasser reinigen und die Schäden der Korrosion beseitigen, was oft mit erheblichen Kosten verbunden ist. Eine ständige Überwachung und Analyse des Betriebs und des Wassers ist unerlässlich und sollte regelmäßig von Experten durchgeführt werden.

Blatt 3 regelt die abgasseitige Korrosion metallischer Werkstoffe von Warmwasserheizungsanlagen, direkt beheizten Wassererwärmungsanlagen und den zugehörigen Abgasanlagen. Moderne Warmwasser-Heizungsanlagen werden immer komplexer und zur Sicherstellung ihrer Funktionalität, Effizienz und Lebensdauer ist die Beachtung der Regelungen in der Richtlinie VDI 2035 von enormer Wichtigkeit.

Unter den Geltungsbereich der DIN 4108 fällt die Planung und Ausführung von Aufenthaltsräumen in Hochbauten, die auf normale Innentemperaturen (>19 °C) beheizt werden. Die geltenden Anforderungen an den Wärmeschutz sind außerdem im Gebäudeenergiegesetz (GEG) definiert. Die Norm besteht aus folgenden Teilen:

  • Beiblatt 2 befasst sich schwerpunktemäßig mit Wärmebrücken und entsprechenden Planungs- und Ausführungsbeispielen.
  • Teil 2 beschreibt die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz.
  • Die Teile 3 und 4 thematisieren den klimabedingten Feuchteschutz mit seinen Anforderungen, Berechnungsverfahren, Planungs- und Ausführungshinweisen sowie wärme- und feuchtschutztechnische Bemessungswerten.
  • Teil 6 widmet sich der Berechnung der Jahresheizwärme und des Jahresheizenergiebedarfs.
  • Teil 7 und 8 gehen auf die Luftdichtheit von Gebäuden und die Vermeidung von Schimmelwachstum in Wohngebäuden ein.
  • Teil 10 beschreibt anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe.
  • Teil 11 definiert die Mindestanforderungen an die Dauerhaftigkeit der Klebeverbindungen zur Erzeugung luftdichter Schichten.

Die EN 12831 legt ein Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Wärmezufuhr, die unter Norm-Auslegungsbedingungen benötigt wird, um sicherzustellen, dass die erforderliche Norm-Innentemperatur erreicht wird. Diese Richtlinien, die sich vor allem an die Planer, Ersteller und Betreiber von Wärmeversorgungsanlagen richten, stellen das Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast europaweit auf eine einheitliche Basis.

Beschrieben wird das Verfahren zur Berechnung der Heizlast auf einer raum- oder zonenweisen Basis zum Zwecke der Auslegung der Heizflächen sowie auf Basis der gesamten Heizungsanlage zur Auslegung des Wärmeerzeugers. Dabei sind bei der Raumheizlast auch ein angemessener Mindestluftwechsel und Lüftungswärmeverluste zu berücksichtigen. Wärmeverluste durch die äußere Umgebung, Erdreich sowie unbeheizte Nachbarräume müssen ebenfalls miteinbezogen werden. 

Die für die Berechnung der Norm-Heizlast erforderlichen Werteparameter und Faktoren sind in so genannten nationalen Anhängen zur EN 12831 hinterlegt (z. B. DIN EN 12831 Beiblatt 1). Im Anhang D der EN 12831 werden alle Faktoren, die auf nationaler Ebene bestimmt werden können, aufgelistet und Standardwerte für alle Fälle angegeben, in denen keine nationalen Werte verfügbar sind.

Es hat sich gezeigt, dass Heizungen nach EN 12831 zu groß ausgelegt werden. Deswegen wurde am 1. Juli 2008 eine Neuausgabe des nationalen Beiblattes veröffentlicht, welche die Ergebnisse auf die Werte der alten DIN 4701 absenkt. Wenn kein nationaler Anhang verfügbar ist, können die Werte dem Anhang D der EN 12831 entnommen werden.

Mit der EN 12831 wird das Verfahren zur Berechnung der Norm-Wärmeverluste und der Norm-Heizlast für Standardfälle unter Auslegungsbedingungen festgelegt. Gebäude mit einer begrenzten Raumhöhe (nicht über 5 m) und Gebäude, bei denen angenommen werden kann, dass sie unter den Norm-Bedingungen auf einen stationären Zustand beheizt werden, gelten dabei als Standardfälle.

Einen ausführlichen Artikel finden Sie in unserem separaten Beitrag Heizlastberechnung

Die Kostenermittlung der Baukosten erfolgt im Bauwesen nach DIN 276. Diese dient in erster Linie Architekten und Ingenieuren zu Kostenplanung und Kostenberechnung. Ursprünglich für den Hochbau bestimmt, findet sie inzwischen auch in anderen Bereichen des Bauwesens Anwendung und enthält seit der Neuauflage 2006 auch die Kosten für Provisorien wie zum Beispiel Außenanlagen. Zur Kostengliederung werden zusammenhängende Kosten in Kostengruppen unterteilt. Die Kostengruppe (KG) 420 enthält beispielsweise die Aufschlüsselung der Kosten von Wärmeversorgungsanlagen. Schornsteinanlagen können allerdings auch in einer anderen Kostengruppe erfasst werden. Kostengruppe 410 der DIN 276 führt zum Beispiel die Kosten für Wasser-, Abwasser-, und Gasanlagen (auch in KG 413) auf, darunter die Kosten für Steuer-, Regel und Messanlagen, fest verbundene Verteilungssysteme, Rohrleitungen, Anschluss und Entnahmestellen sowie Brandschutz- und Schallvorkehrungen. In der Kostengruppe 700 finden sich  die Baunebenkosten.    

In der DIN 18380 geht es vor allem um den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlagen. Hier hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor Beginn der Montagearbeiten die erforderlichen Daten zum hydraulischen Abgleich zur Verfügung zu stellen. Hierbei werden Umwälzpumpen, Armaturen und Rohrleitungen durch Berechnung so aufeinander abgestimmt, dass bei den zu erwartenden Betriebsbedingungen eine ausreichende Wassermengenverteilung sichergestellt ist. Dabei dürfen auch die zulässigen Geräuschpegel nicht überschritten werden. Ist z.B. bei Schwachlastbetrieb ein übermäßiger Differenzdruck zu erwarten, so sind differenzdruckregelnde Einrichtungen vorzusehen. Bei thermostatischen Heizkörperventilen in Zweirohrheizungen ist Voraussetzung für den hydraulischen Abgleich, dass diese Ventile im Verhältnis zum max. möglichen Differenzdruck an der Umwälzpumpe bzw. an der dem Anlagenabschnitt vorgeschalteten Differenzdruckbegrenzungseinrichtung einen entsprechend hohen Widerstand aufweisen.

Der Auftragnehmer hat die Anlagenteile so einzustellen, dass die geplanten Funktionen und Leistungen erbracht und die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden. Der hydraulische Abgleich ist mit den rechnerisch ermittelten Einstellwerten so vorzunehmen, dass bei bestimmungsgemäßem Betrieb, also z.B. auch nach Raumtemperaturabsenkung oder Betriebspausen der Heizanlage, alle Wärmeverbraucher entsprechend ihrem Wärmebedarf mit Heizwasser versorgt werden. Nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) muss grundsätzlich für jede Heizungsanlage ein hydraulischer Abgleich vorgenommen werden. Die genauen Regelungen finden sich dazu im Teil C ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).

Zur Feststellung der Energieeffizienz entwickelte ein Arbeitsausschuss die Normenreihe DIN V 18599, die Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung. Die damit erstellte Berechnungsmethode dient der Beurteilung aller aufzuwendenden Energiemengen. Es wird der Nutz -, End -, und Primärenergiebedarf für Beheizung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung des zu untersuchenden Gebäudes berechnet. So wird eine integrale Energiebilanzierung erstellt, die den Baukörper, die Nutzung und die Anlagentechnik umfasst und die gegenseitigen Wechselwirkungen sowie Randbedingungen und Klimaregionen miteinbezieht. Die DIN 18599 ist sehr umfassend und  setzt sich aus 11 Teilen zusammen: So behandelt sie zum Beispiel auch den Nutzenergiebedarf für Kühlen und Heizen von Gebäudebereichen oder den Endenergiebedarf von Kühlungs- und Raumlufttechnik von Nichtwohngebäuden.  

DIN EN 12828 enthält allgemeine Angaben für die Auslegung der Wärmeerzeuger und -verteilung sowie des Wärmeabgabesystems. So wird beispielsweise empfohlen, vor Planungsbeginn ein Anforderungsprofil in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erstellen, das die wesentlichen Informationen für die Auslegung der Heizungsanlage enthält. Dazu zählen beispielsweise:

  • Art der Energieversorgung,
  • Art und Anordnung des Wärmeerzeugers,
  • Art und Anordnung der Heizflächen,
  • Maßnahmen zur Behandlung des Heizungswassers,
  • Methode der Heizlastberechnung, z.B. nach DIN 12831,
  • Normtemperaturen (innen und außen),
  • Festlegung, ob qualifiziertes Bedienungspersonal erforderlich ist,
  • Festlegung der Verantwortlichkeit zwischen Planer und Installateur.

Die Richtlinie VDI 2050 dient als Basis für die Planung und der gesamtheitlichen Betrachtung von Gebäude und Technischer Gebäudeausrüstung (TGA).

Hierbei steht die Planung und Ermittlung des Flächenbedarfes der Technikzentralen eines Gebäudes im Mittelpunkt. Während im Blatt 1 eine globale Ermittlung dieser Informationen erfolgt, wird in den nachfolgenden Blättern eine detaillierte Ermittlung vorgestellt. Mit dieser Richtlinienreihe steht für unterschiedliche Nutzer und Anwender ein geeignetes Planungsinstrument zur Verfügung. Flächen für Installationsschächte werden dabei nicht berücksichtigt, sie sind bei der Berechnung des Bedarfs allerdings nicht zu vernachlässigen.

Die Richtlinie DIN 4702, ersetzt durch EN 303, gilt für Kessel von Zentralheizungen (Heizkessel) mit Gebläsebrennern bis zu einer Nennwärmeleistung von 1000 kW, die nach der Bedienungsanleitung des Kessels entweder mit Unterdruck (Naturzugkessel) oder mit Überdruck (Überdruckkessel) im Brennraum betrieben werden. EN 303 legt alle Begriffe und Anforderungen an Werkstoffe, Kennzeichnungen und Prüfungen für Heizkessel fest.

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Genaue Informationen zu allen VDI-Richtlinien und DIN-Normen erhalten Sie auf der Webseite vom Verein Deutscher Ingenieure und dem Deutschen Institut für Normung.

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