Trinkwasserhygiene
Die Trinkwasserqualität im Fokus
Warme Temperaturen des Trinkwassers fördern das Wachstum gefährlicher Legionellen. Jährlich erkranken in Deutschland ungefähr 3.000 Menschen an der sogenannten Legionärskrankheit. Besonders Senioren, Kinder, Raucher, Personen mit geschwächtem Immunsystem und jüngere Personen, wie z.B. Sportler nach hoher körperlicher Leistung sind akut gefährdet. Eine Erkrankung, die mit Hilfe von modernen Wasseranalysen und regelmäßigen Trinkwasserhygienechecks vermieden werden kann.
Wie kommt es zu einer Trinkwasserverkeimung?
Vorbeugung und regelmäßige Kontrolle
Der Hauptinfektionsweg von Legionellen ist die Einatmung erregerhaltiger, lungengängiger Aerosole aus dem Warmwasserbereich. Legionellen kommen in jedem Trinkwasser vor.
Die Temperatur des Wassers ist oft entscheidend, ob sich Legionellen auf gesundheitsbedenkliche Konzentrationen vermehren oder nicht. Weitere Faktoren sind Stagnation, lange Leitungswege, Totleitungen, keine regelmäßige Wasserentnahme oder keine vorgeschriebene Inspektion und Wartung.
Lesen Sie was die Wasserqualität beeinträchtigt und welche Maßnahmen Sie zur Hygiene in Trinkwasserinstallationen umsetzen können.
Beim Energiesparen genau auf die Wassertemperatur achten
Energiesparmaßnahmen im Bereich des Trinkwassers müssen genau auf die Temperaturen abgestimmt werden, die eine Vermehrung von Legionellen verhindern.
- bis 20° C vermehren sich Legionellen nicht
- über 20° C steigt die Vermehrungsrate allmählich an
- bei 30-40° C finden Legionellen optimale Bedingungen vor
- bei mehr als als 45° C sinkt die Vermehrungsrate
- ab 55° C kommt es zum Absterben
- ab 70° C kommt es zu einer sicheren Abtötung der Keime
Referenzprojekt zu Sanitär und Trinkwasser
Trinkwasserverordnung garantiert sauberes Trinkwasser
Sie soll die Qualität des Wassers schützen und verbessern. Die Trinkwasserverordnung basiert auf dem deutschen Infektionsschutz-Gesetz und der EG-Trinkwasserrichtlinie.

Die Trinkwasserprüfung ist vom Gesetzgeber geregelt
Käuffer Wassertechnologie kümmert sich um den gesamten Trinkwasserprozess

1. Trinkwasserbeprobung
Der gesamte Ablauf – von der Probenahme über deren Transport ins Labor bis zur Analyse – ist gesetzlich genau geregelt und setzt die Qualifikation und die Akkreditierung des Trinkwasserprobennehmers voraus.

2. Trinkwasseranalyse
Die Proben werden genau auf mikrobiologische Belastungen analysiert. Darunter fallen u.a Legionellen, Escherischia coli und Pseudomonas aeruginosa Bakterien. Hier erfahren Sie alles zur Trinkwasseranalyse.

3. Risikoabschätzung
Wird das Erreichen des technischen Maßnahmenwertes nachgewiesen, müssen zügig Hygienemaßnahmen ergriffen werden, um Gesundheitsgefährdungen abzuwenden. Die Käuffer-Gruppe erstellt hierzu eine Risikoabschätzung und setzt die erforderlichen Maßnahmen durch getrennte Unternehmensbereiche fachmännisch um. Mit uns haben Sie einen Partner, der die Maßnahmen aus der Risikoabschätzung kompetent umsetzt. Erfahren Sie alles zur Trinkwasser Risikoabschätzung.

4. Kommunikation Gesundheitsamt
Auf Wunsch des Kunden übernehmen wir die Abstimmung weiterer Maßnahmen mit dem zuständigen Gesundheitsamt.
Was ist der technische Maßnahmenwert?
Im Sinne der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) § 3 ist „technischer Maßnahmenwert“ ein Wert, bei dessen Überschreitung eine von der Trinkwasser-Installation ausgehende vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu besorgen ist und Maßnahmen zur hygienisch-technischen Überprüfung der Trinkwasser-Installation im Sinne einer Gefährdungsanalyse eingeleitet werden.
Unterschiedliche Untersuchungszeiträume
Bei gewerblichen und öffentlichen Tätigkeiten
Bei öffentlichen Institutionen mindestens einmal jährlich. Das zuständige Gesundheitsamt kann hier auch unter bestimmten Voraussetzungen längere Untersuchungsintervalle von bis zu 3 Jahren festlegen. Dies gilt nicht für Einrichtungen, in denen sich Patienten mit erhöhtem Risiko für Infektionen mit Legionella spec. befinden wie z.B. Krankenhäuser oder Pflegeheime.
Wer fällt unter die Trinkwasserverordnung?
Gewerbliche wie auch private Eigentümer
Für alle Gebäude mit einer Großanlage, die über mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle zur Trinkwasserversorgung verfügt, greift die Trinkwasserverordnung. Untersuchungspflichtig sind nur Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, welche Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, die das Trinkwasser vernebeln können.
Alle 3 Jahre
Unter die Gruppe der Gewerbetreibenden fällt jede auf Einnahmenerzielung ausgerichtete Tätigkeit, bei der eine Versorgung mit Trinkwasser angeboten und von Kunden erwartet und bezahlt wird. Dazu gehören per Definition auch Vermieter von Wohnungen.
Jährlich
Öffentliche Institutionen sind staatliche Institutionen und Gebäude, die Trinkwasser ohne Gewinnerzielungsabsicht an die Allgemeinheit abgeben und von der Öffentlichkeit genutzt werden können.
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Gewerbetreibende (alle 3 Jahre)
Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen, Ferienwohnungen, Hotels oder kommerzielle Sporteinrichtungen wie Fitnessstudios.
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Öffentliche Institutionen (Jährlich)
Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten, Altenwohnheime und Justizvollzugsanstalten oder von Genossenschaften betriebene Anlagen.
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Vereine (alle 3 Jahre)
Die Trinkwasserverordnung trifft neben Mehrfamilienhäusern, Hotels, Geschäfts- und Gewerbebetrieben auch alle Sportanlagen mit Duschen, deren Trinkwasserspreicher mehr als 400 Liter und/oder deren Rohrleitungsinhalt mehr als 3 Liter aufweisen.
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Hauseigentümer (alle 3 Jahre)
Eigentümer, die Mehrfamilienhäuser vermieten, müssen vorhandene Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern gelten nicht als Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.