Worauf Sie bei Trinkwasser achten müssen
Trinkwasserhygiene und Gefahrenanlyse
Warme Temperaturen des Trinkwassers fördern das Wachstum gefährlicher Legionellen. Jährlich erkranken in Deutschland ungefähr 3.000 Menschen an der sogenannten Legionärskrankheit. Besonders Senioren, Kinder, Raucher, Personen mit geschwächtem Immunsystem und jüngere Personen, wie z.B. Sportler nach hoher körperlicher Leistung sind akut gefährdet. Eine Erkrankung, die mit Hilfe von modernen Wasseranalysen und regelmäßigen Trinkwasserhygienechecks vermieden werden kann.
Wie kommt es zu einer Trinkwasserverkeimung?
Vorbeugung und regelmäßige Kontrolle
Der Hauptinfektionsweg von Legionellen ist die Einatmung erregerhaltiger, lungengängiger Aerosole über den Wasserdampf. Legionellen kommen in jedem sauberen Trinkwasser vor.
Die Temperatur des Wassers ist oft entscheidend, ob sich Legionellen auf gesundheitsbedenkliche Konzentrationen vermehren oder nicht. Weitere Faktoren sind Stagnation, lange Leitungswege, Totleitungen, keine regelmäßige Wasserentnahme oder keine vorgeschriebene Inspektion und Wartung.
Lesen Sie was die Wasserqualität beeinträchtigt und welche Maßnahmen Sie zur Hygiene in Trinkwasserinstallationen umsetzen können.
Beim Energie sparen genau auf die Wassertemperatur achten
Energiesparmaßnahmen im Bereich des Trinkwassers müssen genau auf die Temperaturen abgestimmt werden, die eine Vermehrung von Legionellen verhindern.
- bis 20 Grad vermehren sich Legionellen/Keime nicht
- über 20 Grad steigt die Vermehrungsrate allmählich an
- bei 30-40 Grad finden Legionellen optimale Bedingungen vor
- darüber beginnen sie langsam wieder zu sinken
- ab 60 Grad kommt es zu einer Abtötung der Keime
Referenzprojekt zu Sanitär und Trinkwasser
Trinkwasserverordnung garantiert sauberes Trinkwasser
Sie soll die Qualität des Wassers schützen und verbessern. Die Trinkwasserverordnung basiert auf dem deutschen Infektionsschutz-Gesetz und der EG-Trinkwasserrichtlinie.

Die Trinkwasserprüfung ist vom Gesetzgeber geregelt
Käuffer kümmert sich um den gesamten Trinkwasserprozess

1. Trinkwasserbeprobung
Der gesamte Ablauf – von der Probenahme über deren Transport ins Labor bis zur Analyse – ist gesetzlich genau geregelt und setzt die Zertifizierung des Wasserprobennehmers bei einem akkreditierten Wasserlabor voraus.

2. Trinkwasseranalyse
Die Proben werden auf mikrobiologische Belastungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben genau analysiert. Darunter fallen u.a Legionellen, Escherischia coli und Pseudomonas aeruginosa Bakterien. Hier erfahren Sie alles zur Trinkwasseranalyse.

3. Gefährdungsanalyse
Wird ein Befund nachgewiesen, werden zügig Hygienemaßnahmen ergriffen, um mögliche Gefährdungen der Gesundheit sofort abzuwenden. Die Käuffer-Gruppe erstellt hierzu eine Gefährdungsanalyse und setzt die erforderlichen Maßnahmen um. Aufgrund der Kompetenz auf diesem Gebiet agiert Käuffer schnell, sicher und zuverlässig – ohne unnötigen Chemieeinsatz. Erfahren Sie alles zur Gefährdungsanalyse.

4. Kommunikation Gesundheitsamt
Der Prüfbericht inklusive der Laborauswertung wird auf Kundenwunsch nach Abschluss der Analyse an das zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. Wird eine Überschreitung des technischen Maßnahmewertes festgestellt, greift Punkt 3.
Unterschiedliche Untersuchungszeiträume
Bei gewerblichen und öffentlichen Tätigkeiten
Bei gewerblichen Institutionen muss in der Regel alle 3 Jahre kontrolliert werden. Bei öffentlichen Institutionen jährliche Kontrolle, sofern es Patienten mit erhöhtem Risiko für Krankenhausinfektionen betrifft. Ansonsten kann das Intervall auf 3 Jahre durch das Gesundheitsamt verlängert werden.
Wer fällt unter die Trinkwasserverordnung?
Gewerbliche wie auch private Eigentümer
Für alle Gebäude mit einer Großanlage, die über mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle zur Trinkwasserversorgung verfügt, greift die Trinkwasserverordnung. Darunter fallen Gewerbetreibende wie auch öffentliche Institutionen, die Trinkwasser an Verbraucher abgeben.
Alle 3 Jahre
Unter die Gruppe der Gewerbetreibenden fällt jede auf Einnahmenerzielung ausgerichtete Tätigkeit, bei der eine Versorgung mit Trinkwasser angeboten und von Kunden erwartet und bezahlt wird. Dazu gehören per Definition auch Vermieter von Wohnungen.
Jährlich
Öffentliche Institutionen sind staatliche Institutionen und Gebäude, die Trinkwasser ohne Gewinnerzielungsabsicht an die Allgemeinheit abgeben und von der Öffentlichkeit genutzt werden können.
Alles zur Trinkwasserverordnung – Das Wichtigste für Immobilienbesitzer zusammengefasst.
-
Gewerbetreibende (alle 3 Jahre)
Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen, Ferienwohnungen, Hotels, Gaststätten oder kommerzielle Sporteinrichtungen wie Fitnessstudios.
-
Öffentliche Institutionen (Jährlich)
Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten, Altenwohnheime und Justizvollzugsanstalten oder von Genossenschaften betriebene Anlagen.
-
Vereine (alle 3 Jahre)
Die Trinkwasserverordnung trifft neben Mehrfamilienhäusern, Hotels, Geschäfts- und Gewerbebetrieben auch alle Sportanlagen mit Duschen, deren Trinkwasserspreicher mehr als 400 Liter und/oder deren Rohrleitungsinhalt mehr als 3 Liter aufweisen.
-
Hauseigentümer (alle 3 Jahre)
Eigentümer, die Mehrfamilienhäuser vermieten, müssen vorhandene Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern gelten nicht als Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.