Professionelle Trinkwasser­analyse für sicheres Trinkwasser

Ihre Garantie für höchste Wasserqualität

Eine Wasseranalyse dient der Bestimmung chemischer, physikalischer und mikrobiologischer Parameter, die die Beschaffenheit der jeweiligen Wasserprobe beschreiben. Solche Analysen erfolgen beispielsweise bei der Bewertung von Grundwasser, Heilwasser, Quellwasser und Ähnlichem. Von besonderer Bedeutung sind Wasseranalysen beim Trink- bzw. Rohwasser. Trinkwasseranalysen sind in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, in Deutschland durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV).

Die örtlichen Versorger sind per Gesetz verpflichtet, einwandfreies Trinkwasser in die Häuser zu liefern. Dieser Verpflichtung kommen sie durch umfangreiche Tests nach. So sollen Gefahren für die Gesundheit durch unser wichtigstes Lebensmittel vermieden werden. Die Kontrollaufgabe der Wasserversorger endet jedoch an der Zuleitung zum Haus. Gelangen danach belastende Verunreinigungen ins Trinkwasser, werden sie oftmals nicht bemerkt. Hausbesitzer, Vermieter und Hausverwaltungen sind per Gesetz zu regelmäßigen Wassertests auf Legionellen verpflichtet. Auf andere mikrobiologische Kontaminationen, wie etwa Fäkalkeime, wird das Leitungswasser jedoch nicht getestet. Eine Trinkwasseranalyse durch ein akkreditiertes Labor ist daher unerlässlich, um alle vorgeschriebenen Parameter der Trinkwasserverordnung einzuhalten.

Wasser wird in ein Gefäß geschüttet

Wer fällt unter die Trinkwasser­verordnung?

Gewerbliche wie auch private Eigentümer

Für alle Gebäude mit einer Großanlage, die über mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle zur Trinkwasserversorgung verfügt, greift die Trinkwasserverordnung. Untersuchungspflichtig sind nur Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, welche Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, die das Trinkwasser vernebeln können.

Alle 3 Jahre

Unter die Gruppe der Gewerbetreibenden fällt jede auf Einnahmenerzielung ausgerichtete Tätigkeit, bei der eine Versorgung mit Trinkwasser angeboten und von Kunden erwartet und bezahlt wird. Dazu gehören per Definition auch Vermieter von Wohnungen.

Jährlich

Öffentliche Institutionen sind staatliche Institutionen und Gebäude, die Trinkwasser ohne Gewinnerzielungsabsicht an die Allgemeinheit abgeben und von der Öffentlichkeit genutzt werden können.

alles zur Trinkwasser­verordnung

Gewerbetreibende (alle 3 Jahre)

Vermietung von Wohn- und Geschäftsräumen, Ferienwohnungen, Hotels oder kommerzielle Sporteinrichtungen wie Fitnessstudios.

Öffentliche Institutionen (Jährlich)

Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten, Altenwohnheime und Justizvollzugsanstalten oder von Genossenschaften betriebene Anlagen.

Vereine (alle 3 Jahre)

Die Trinkwasserverordnung trifft neben Mehrfamilienhäusern, Hotels, Geschäfts- und Gewerbebetrieben auch alle Sportanlagen mit Duschen, deren Trinkwasserspreicher mehr als 400 Liter und/oder deren Rohrleitungsinhalt mehr als 3 Liter aufweisen.

Hauseigentümer (alle 3 Jahre)

Eigentümer, die Mehrfamilienhäuser vermieten, müssen vorhandene Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, mindestens alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern gelten nicht als Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.

Durchführung von Trinkwasserproben

Die Art der Trinkwasserprobe richtet sich in der Regel nach den Anforderungen, ist also von den zu bestimmenden Parametern abhängig. Einige von ihnen müssen noch während oder zumindest unmittelbar nach der Probeentnahme ermittelt werden, da sich die Werte im Lauf der Aufbewahrung ändern würden. Dazu zählen unter anderem Temperatur und pH-Wert, der Sauerstoffgehalt, aber auch Geruch, Trübung und Ähnliches.

Als Gefäße dienen saubere farblose Glas- oder Polyethylenflaschen, die vor der Analyse mehrmals mit dem zu untersuchenden Wasser durchgespült werden sollen. Für den Transport werden die Flaschen mit Stopfen oder Schraubverschlüssen des gleichen Materials verschlossen. Sollen auch organische Belastungen wie beispielsweise PAK (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) untersucht werden, eignen sich auch Metallgefäße, wobei chemische Reaktionen zwischen Flasche und Wasserprobe auszuschließen sind.

Die Probeentnahme beginnt erst, wenn das Wasser nicht mehr von äußeren Einflüssen beeinträchtigt wird. In Bereichen der Trinkwasseranalytik werden zur Ermittlung der Schwermetallbelastungen sogenannte Stagnationsproben genommen. Hier wird die Leitung zunächst etwa 5 Min. (bis zur Temperaturkonstanz) bei aufgedrehtem Wasserhahn gespült und eine erste 1-Liter-Fraktion als sogenannte S0-Probe entnommen. Diese erste Probeanalyse ermöglicht eine Beurteilung der vom Trinkwasserversorger angelieferten Wasserqualität. Daraufhin wird der Hahn geschlossen und es erfolgt keine weitere Entnahme von Wasser, idealerweise im gesamten Gebäude. Nach einer Wartezeit von durchschnittlich 4 Stunden (Stagnation) werden direkt nacheinander zwei weitere 1L-Proben entnommen. Die erste 1L-Fraktion (S1) gibt Auskunft über die durch die Armaturen freigesetzten Schwermetalle. Hier finden sich im Regelfall erhöhte Nickel- und Blei-Konzentrationen. Bei der folgenden zweiten 1L-Fraktion (S2) wird der Inhalt auf Schwermetalle untersucht, welche durch die Wasserrohre der Hausinstallation ins Trinkwasser abgegeben werden. Durch die Stagnation hat das Wasser die Gelegenheit mit den Metallen zu reagieren. Die Konzentration der Schwermetalle gibt hierbei Auskunft über den Korrosionszustand und Materialeigenschaften der verwendeten Trinkwasserarmaturen und Rohre.

Wasserexperte entnimmt Trinkwasserprobe unter dem Wasserhahn

Auf was wird das Leitungswasser bei einer Trinkwasseranalyse getestet?

Am häufigsten wird Wasser nach Chlorid, Sulfat, Nitrat, Nitrit, Ammonium, dem pH-Wert, dem Sauerstoffgehalt, der elektrischen Leitfähigkeit, dem Phosphatgehalt und der Wasserhärte untersucht. Häufig wird auch auf die sogenannten Summenparameter getestet. Darunter fallen beispielsweise die organische Belastung des Trinkwassers, also der TOC, der Chemische Sauerstoffbedarf oder die Oxidierbarkeit durch Kaliumpermanganat sowie der Biologische Sauerstoffbedarf.

Eines der häufigsten Probleme stellen Schwermetalle wie etwa Blei, Kupfer, Arsen, Eisen, Antimonium und Cadmium dar. Werden sie dauerhaft über das Trinkwasser aufgenommen, können gesundheitliche Schäden drohen. Besonders Babys sind dieser Gefahr ausgesetzt. Denn ihr Immunsystem ist noch nicht vollständig ausgebildet. Zudem befindet sich die sogenannte Blut-Hirnschranke, also die Schutzfunktion des Körpers keine Giftstoffe ins Hirn passieren zu lassen, noch in der Entwicklung. Eine weitere gefährliche Belastung im Trinkwasser sind Bakterien. Coliforme Keime, Enterokokken und Escherichia coli stehen stellvertretend als Indiz für mangelnde Hygiene und eine Verunreinigung durch Fäkalkeime. Hinzu kommen die gefährlichen Legionellen. Sie gelten als Auslöser für die gleichnamige Legionärskrankheit, die nicht selten tödlich verläuft.

Wasserexperte prüft Wasser in Reagenzglas

Die Trinkwasserprüfung ist vom Gesetzgeber geregelt

Käuffer Wassertechnologie kümmert sich um den gesamten Trinkwasserprozess

Um sich vor Gefahren und eventuellen Schäden und Strafen zu schützen, unterstützen wir Sie sehr gerne bei der Trinkwasserhygiene. Unsere Leistungen im Überblick:

1. Trinkwasser­beprobung

Mann hält Trinkwasserprobe

Der gesamte Ablauf – von der Probenahme über deren Transport ins Labor bis zur Analyse – ist gesetzlich genau geregelt und setzt die Qualifikation und die Akkreditierung des Trinkwasserprobennehmers voraus.

2. Trinkwasser­analyse

Trinkwasser wird unter dem Mikroskop analysiert

Die Proben werden genau auf mikrobiologische Belastungen analysiert. Darunter fallen u.a Legionellen, Escherischia coli und Pseudomonas aeruginosa Bakterien.

3. Risiko­abschätzung

Auswertung der Risikoabschätzung

Wird das Erreichen des technischen Maßnahmenwertes nachgewiesen, müssen zügig Hygienemaßnahmen ergriffen werden, um Gesundheitsgefährdungen abzuwenden. Die Käuffer-Gruppe erstellt hierzu eine Risikoabschätzung und setzt die erforderlichen Maßnahmen durch getrennte Unternehmensbereiche fachmännisch um. Mit uns haben Sie einen Partner, der die Maßnahmen aus der Risikoabschätzung kompetent umsetzt. Erfahren Sie alles zur Trinkwasser Risikoabschätzung.

4. Kommunikation Gesundheitsamt

Kommunikation der Werte an das Gesundheitsamt

Auf Wunsch des Kunden übernehmen wir die Abstimmung weiterer Maßnahmen mit dem zuständigen Gesundheitsamt.

Gesetzliche Prüf- und Meldepflichten

Um sich vor Gefahren und eventuellen Schäden und Strafen zu schützen, unterstützen wir Sie sehr gerne bei der Trinkwasserhygiene. Unsere Leistungen im Überblick:

Meldepflichtig ist der Eigentümer des Gebäudes oder eine von ihm beauftragte Person, z.B.

  • Verwalter
  • Hausmeister
  • beauftragter Mieter
  • etc.

Man unterscheidet zwischen öffentlichen Einrichtungen (z.B. Hotels, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Pflegeheime) und gewerblich betriebenen Einrichtungen (z.B. Vermieter/Hauseigentümer).

Melde- und untersuchungspflichtig sind Anlagen, aus denen Wasser an Verbraucher in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen abgegeben wird, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Trinkwassererwärmungsanlagen mit einem Speichervolumen von mehr als 400 Liter, unabhängig von der Art der Wassererzeugung.
  • Trinkwassererwärmungsanlagen, bei denen das Leitungsvolumen zwischen Warmwasserbereitung und der entferntesten Entnahmestelle mehr als 3 Liter beträgt (die Zirkulationsleitung bleibt dabei unberücksichtigt).

Das Ergebnis der Untersuchung erhält der Auftraggeber vom Institut übersandt. Ist der technische Maßnahmenwert eingehalten, kann der Befund abgelegt werden (er muss mind. 5 Jahre aufbewahrt werden) und im nächsten Jahr ist wieder eine Untersuchung durchzuführen. Liegen die Untersuchungsergebnisse in drei aufeinander folgenden Jahren unterhalb des technischen Maßnahmewertes, kann, in Absprache mit dem Gesundheitsamt, die Häufigkeit der Untersuchungen reduziert werden. Zeigt die Untersuchung allerdings eine Überschreitung des technischen Maßnahmewertes von 100 kolonienbildenden Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter, so ist dies schriftlich unter Vorlage des Untersuchungsbefundes zu melden und die Anlage in hygienischer und technischer Hinsicht zu überprüfen (Risikoabschätzung), um die Ursache für die Überschreitung des Wertes zu finden. Nach einer möglicherweise erforderlichen Sanierung sind weitere Trinkwasseruntersuchungen zu beauftragen, um die Einhaltung des Maßnahmewertes nachzuweisen.

Was ist der technische Maßnahmen­wert?

Im Sinne der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) § 3 ist „technischer Maßnahmenwert“ ein Wert, bei dessen Überschreitung eine von der Trinkwasser-Installation ausgehende vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu besorgen ist und Maßnahmen zur hygienisch-technischen Überprüfung der Trinkwasser-Installation im Sinne einer Gefährdungsanalyse eingeleitet werden.

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